Die Englische Ltd. - Ltd. & Co.KG
 

England Limited Gründungspaket ”LTD & Co. KG “ in Deutschland

  1. Wir möchten Ihnen Zeit anbieten!
  2. Oft muss es einfach schneller gehen, als die normalen Gründungswege erlauben.
  3. Daher halten wir immer eine Anzahl an bereits vorgegründeten Limited & CO KGs für Sie zum Kauf bereit.
  Unsere Vorratsgesellschaften: 
  • sind bereits ins deutsche Handelsregister eingetragen
  • haben noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt
  • sind frei von jeglichen Lasten
  • sind sofort für Sie verfügbar
 
  Der Ablauf des Kaufes einer Vorratsgesellschaft:
     
 

Sie erhalten von uns immer eine Übersicht, in der Sie genau ersehen können, welche Leistungen Sie bei uns erhalten. Sollte Ihnen unser Angebot zusagen, können Sie uns dieses gerne per Fax unterschrieben zurück senden. Jetzt werden wir für Sie tätig und senden Ihnen eine Datenabfrage zu. In dieser Datenabfrage erfragen wir von Ihnen alle für den Kauf der Gesellschaft relevanten Daten (Name des Käufers, Anschrift, usw.).

Sobald wir diese Datenabfrage von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben zurück haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Notartermin . Im Verlauf dieses Termins verkaufen wir Ihnen die Gesellschaft. Nun können Sie zum selben Termin mit dem Notar noch Veränderungen an Ihrer Gesellschaft vornehmen (z.B. Name der KG, Gesellschaftszweck, Gesellschaftsvertragsänderungen, uvm.). Schließlich beantragt der Notar eine Sitzverlegung und Ihre Limited & Co. KG wird in die Stadt Ihrer Wahl verlegt. Sie können nun mit Ihren Geschäften beginnen.

     
  Weitere wichtige Informationen rund um das Ltd. & Co.KG-Paket:
   

Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um Mischformen verschiedener Rechtsformen -  der deutschen KG (Kommanditgesellschaft) als Personengesellschaft und der deutschen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als Kapitalgesellschaft.

Sie treten somit im Geschäftsverkehr eigentlich mit einer deutschen Rechtsform und zwar mit der KG auf. Bei einer deutschen KG handelt es sich um eine Personengesellschaft, welche allein nicht Haftungsbeschränkt ist.

Durch die Integration einer GmbH in das Konstrukt einer KG als Vollhafter/ Komplementär würde man im Haftungsfalle die Haftung auf die GmbH übertragen.

Da die GmbH allerdings eine Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung ist und sie somit nur in Höhe ihres Geschäftsvermögens haftet, und die Gesellschafter in der Regel von der Haftung befreit sind, wird die Zielsetzung einer Personengesellschaft, d.h. der persönlichen unbeschränkten Haftung hier außer Kraft gesetzt.

Im Extremfall ist wie bei der GmbH eine Ein-Mann-Gesellschaft denkbar, bei der der Teilhafter/ Kommanditist zugleich der einzige Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist. Die Leitung obliegt dem Komplementär, also dem Geschäftsführer der GmbH.

Da die KG nicht prüfungs- und publizitätspflichtig ist und die wenig strengen Rechnungslegungsvorschriften von Personengesellschaften Anwendung finden, kann diese Rechtsform eine einfache Form einer Haftungsbeschränkung mit nach außen auftretenden Merkmalen einer Personengesellschaft sein.

Da Sie im Falle der Gründung der GmbH & Co KG auch zwangsweise eine GmbH gründen müssen, bei der ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR vorgeschrieben ist und die Gründungskosten gerade durch die enorm hohen Gründungkosten der GmbH belastet werden (ca. 2000 - 3000 EUR), bleibt diese doch sehr interessante Gesellschaftsform leider oft von Existenzgründern ungenutzt.

   
   
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