Die Zypern IBC (International Business Company)
 

Das Premier-Paket von company founders

   
  Die Vorteile/Leistungen im Detail:
     
 
  • Verfügbarkeit der Namenssuche für Ihre zypriotische Gesellschaft.
  • Bezahlung der Regierungsgebühren des ersten Jahres.
  • CYP 5.000,00 genehmigtes Aktienkapital.
  • Bereitstellung und Einreichung des Gesellschaftsvertrages und der Satzung beim Handelsregister.
  • Die Gebühren des eingetragenen Vertreters und des eingetragenen Firmensitzes für das erste Jahr.
  • Die Gebühren für den nominierten Vorstand, Verwalter und Aktionär für das erste Jahr.
  • Die folgenden Dokumente werden Ihnen zugeschickt:
  • Die Gründungsurkunde (mit Apostille)
  • Die Urkunde des eingetragenen Firmensitzes (mit Apostille)
  • Die Urkunde der Vorstände und des Verwalters (mit Apostille)
  • Die Urkunde der Aktionäre (mit Apostille)
  • Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung (mit Apostille)
  • Die Aktienemission
  • Das Register der Aktionäre, das Register der Vorstände, Verwalter
  • Die Aktienurkunden
  • Ein runder Gummi-Gesellschaftsstempel
  • Die Genehmigung der Zentralbank von Zypern (mit Apostille)
  • Generalvollmacht mit Apostille; Aktienübertragungsformular
  • Vorunterschriebenes undatiertes Rücktrittschreiben des Vorstands,
    Vertrauenserklärung des nominierten Aktionärs
  • Die Gebühren für das nächste Jahr: Registrierte Adresse; Nominierter Verwalter, Vorstand und Aktionär, Regierungsgebühren
     

Gesetzliche Anforderungen

   
  • Die Gesellschaftszeichner können außerhalb Zyperns ansässig sein.
  • Die Gesellschaft muss einen eingetragenen Firmensitz auf Zypern haben.
  • Sie müssen mindestens einen Vorstand ernennen.
  • Es gibt keine maximale Anzahl an Vorständen.
  • Vorstände können juristische oder natürliche Personen sein.
  • Ein Vorstand kann jeder Nationalität angehören.
  • Es muss zumindest ein Aktionär vorhanden sein.
  • Der Aktionär und der Vorstand können die gleiche Person sein.
  • Es gibt kein Erfordernis einen lokalen Aktionär oder Vorstand zu ernennen.
  • Es gibt kein Erfordernis für einen ortsansässigen Verwalter.
  • Es gibt kein Einlagekapitalerfordernis.
  • Das minimale einbezahlte und begebene Kapital kann eine Aktie sein, die vollständig bezahlt ist.
  • Aktien können mit oder ohne Nennwert ausgegeben werden.
  • Aktien können in jeder kenntlichen Währung oder in mehr als einer kenntlichen Währung ausgegeben werden.
  • Die Aufzeichnungen und Buchhaltungsunterlagen der Gesellschaft müssen nicht bei den Behörden geführt oder eingereicht werden.
   
Hier Buchen für einen Preis ab 4.900 EUR:
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